Sportanlagen und Schulräume - mieten | | | Online Reservierung - Raumreservation Sumiswald
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Schulzahnarzt - anmelden | | | Schulzahnarzt Sumiswald
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Todesfall Interaktiver Bestattungsplaner | | | Interaktiver Bestattungsplaner Letzte Reise
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Primarschule - anmelden | Schule - Neuzuzug Info durch Eltern
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Sekundarschule - anmelden | Schule - Neuzuzug Info durch Eltern
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Reklame - Gesuch einreichen Im Kanton Bern gibt es keine sperarate Reklamebewilligung. Reklamen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht. Daher ist ein Baugesuch einzureichen. Die Abteilung Bau&Betrieb erteilt Ihnen gerne Auskunft zu diesem Thema. | | | Baubewilligungsverfahren Baugesuchsformulare
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Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und wie die Schlussabrechnung innert 30 Tagen zahlbar. Vorauszahlungen: Im Kanton Bern gibt es die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten. Dafür können bei der kantonalen Steuerverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden: - Elektronisch: über das Kontaktformular der Homepage www.fin.be.ch
- Schriftlich: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern oder Inkassostelle der Region Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf
- Telefonisch: 031 633 60 01 (mit Angabe der ZPV-Nr.)
| | | kantonale Steuerverwaltung
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Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen Wer in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten ist, hat die Möglichkeit, bei der Veranlagungsgemeinde ein Gesuch um Steuererlass einzureichen (Art. 240StG).
Gegenstand des Erlasses ist die rechtskräftige Steuerveranlagung. Bereits bezahlte Steuerbeträge werden nur erlassen, wenn die Zahlung unter ausdrücklichem Vorbehalt geleistet worden ist. Bei Erlassgesuchen bleibt die gesetzliche Pflicht zur Bezahlung von Verzugszins in jedem Fall vorbehalten. Beurteilung Erlassgesuch
Für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person im Zeitpunkt des Erlassentscheids unter Berücksichtigung der Zukunftsaussichten massgebend. Mitberücksichtigt wird, ob die steuerpflichtige Person im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerforderung eine fristgerechte Zahlung hätte leisten können. Die Erlassbehörde prüft die konkreten Umstände und stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums.
Eine Notlage ist gegeben, wenn die steuerpflichtige Person in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist. Die Notlage muss dauerhaft sein. Ist sie lediglich vorübergehend (Einkommensschwankungen), kann sie bei der ordentlichen Veranlagung berücksichtigt oder durch eigene Anstrengungen bzw. allfälligen Vermögenszufluss beseitigt werden, ist kein Erlass möglich. Einreichung Erlassgesuch
Erlassgesuche sind schriftlich und unterzeichnet bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen.
Es ist empfohlen, wenn möglich unter Vorbehalt (schriftlich formulieren) eines allfälligen Erlassgesuches Teilzahlungen zu leisten. Bei einer allfälligen Abweisung oder nur teilweisen Gutheissung des Gesuches werden damit übermässige Zahlungsrückstände sowie Zinsfolgen vermieden. | | | Erlassgesuch
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Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung empfehlen wir Ihnen: lesen Sie bitte die Wegleitung. Die Formulare 1-5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen. Durch das Ausfüllen des Formulars 1 kann festgestellt werden, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Formular 1 und 3 müssen zwingend unterschrieben werden. Eine Vereinfachung zur Erledigung der Steuererklärung bietet das TaxMe Online-System. Die Login-Daten erhalten Sie jeweils anfangs Jahr per Brief. | | | Steuererklärung online im Internet ausfüllen
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Hund - anmelden und abmelden Die An- oder Abmeldung eines Hundes kann per Mail erfolgen. Folgende Informationen sind uns mitzuteilen:
Name und Adresse des Besitzers
Angaben über den Hund wie
Rasse
Geschlecht
Geburtsdatum
Farbe
Name
Mikrochip-Nr.
im Besitz seit wann
Übrige Angaben Mutationsgrund: Neu, Weggezogen, Verstorben Selbstverständlich nehmen wir diese Mitteilungen weiterhin auch telefonisch oder persönlich am Schalter entgegen. Ist Ihr Tier bei uns angemeldet, wird jährlich im August eine Rechnung für die Hundetaxe ausgestellt. | | | An- und Abmelden von Hunden
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Zahlungserleichterung - Gesuch einreichen Ist die Bezahlung von Steuern innert der vorgeschriebenen Frist mit einer erheblichen Härte verbunden, können Zahlungsfristen erstreckt oder Teilzahlungen bewilligt werden. Zahlungserleichterungen sind nur für rechtskräftig veranlagte und in Rechnung gestellte Steuern möglich.
Mit Zahlungserleichterungen sollen zeitlich beschränkte, erhebliche Zahlungsschwierigkeiten berücksichtigt werden. Die Steuerverwaltung kann die Gewährung von Zahlungserleichterungen von Sicherheitsleistungen abhängig machen. Das Gesuch ist bei der zuständigen Inkassostelle einzureichen: Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Dunantstrasse 5
3400 Burgdorf Telefon 031 633 60 01 | | | Zahlungserleichterungen
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Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen | | | Fristen und Fristverlängerung
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Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt - entrichten | | | Vorübergehender Aufenthalt im Ausland
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Mittagstisch anmelden Mittagstisch Angebot der Tagesschule Sumiswald-Wasen
Die Mittagsbetreuung ist ein Angebot der Tagesschule Sumiswald, welches die Mittagsverpflegung inklusive Betreuung für Kindergarten-, Primar-, Real- und Sekundarschulkinder aller Schulen innerhalb der Gemeinde Sumiswald anbietet. Angebot
Die Kinder erhalten eine vollwertige Mahlzeit einschliesslich Getränk. Das Essen wird in Sumiswald vom Dienstleistungszentrum Sumiswald und in Wasen vom Restaurant Grütli zubereitet. Vor oder nach dem Essen haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen oder draussen auf dem Schulgelände zu spielen. Betrieb
Die Mittagsbetreuung wird während allen Schulwochen durchgeführt. Vor Beginn des neuen Schuljahres erfolgt eine Bedarfsumfrage. Anhand der Anmeldungen wird entschieden, an welchen Tagen der Mittagstisch durchgeführt wird. Kosten
Die Kosten pro Mittagstisch betragen CHF 8.00. Bei Fragen rund ums Thema Mittagstisch steht Ihnen die Abteilung Bildung gerne zur Verfügung
(Telefon: 034 432 33 47) | Anmeldeformular Tagesschule
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Gebäudeversicherung - Anmeldungen, Schadenmeldungen | | | Gebäudeversicherung Bern
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Waffenerwerb - beantragen Waffen Der Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe (WSG) erteilt folgende Bewilligungen:
> Waffenerwerbsscheine
> Ausnahmebewilligungen
> Europäische Feuerwaffenpässe
> Waffentragbewilligungen
> Waffenhandelsbewilligungen Zudem ist der Fachbereich WSG die kantonale Meldestelle, welcher der Erwerb meldepflichtiger Waffen mittels Einsendung einer Kopie des schriftlichen Vertrags mitgeteilt wird. Für Bewilligungen betreffend die Einfuhr und Ausfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition und Munitionsbestandteilen ist die Zentralstelle Waffen des Bundesamts für Polizei (fedpol) zuständig. Kontakt Der Fachbereich WSG führt keinen Schalterbetrieb. Erreichbarkeit bei Fragen zu: > Waffenerwerbsscheine
> Ausnahmebewilligungen
> Europäische Feuerwaffenpässe
> Waffenhandelsbewilligungen Allgemeine Fragen
Tel. +41 31 638 60 60 Erreichbarkeit bei Fragen zu:
> Sicherheitsunternehmen
> Waffentragbewilligungen
> Waffenregister / Besitzbestätigungen
> Meldungen Waffenerwerb Tel. +41 31 638 55 05 Hinweis
Seit dem 01.08.2019 sind sämtliche waffenrechtlichen Gesuche direkt bei der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe einzureichen. Zusätzlich sind seit dem 15.08.2019 das neue Waffengesetz und die neue Waffenverordnung in Kraft. | | | Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
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Amtliche Bewertung/Liegenschaftssteuern Amtliche Bewertung Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Steuerwert eines Grundstückes. Der Wert dient als Grundlage für die Berechnung des steuerbaren Vermögens. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zusätzlich zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Bei selbstbewohntem Eigentum wird im Rahmen der amtlichen Bewertung der Eigenmietwert festgelegt, welcher als Einkommen erfasst wird. Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung. Sie können bei uns eine Kopie des Protokolls anfordern. Die Kopien dürfen wird grundsätzlich nur an die Eigentümer senden. Ansonsten ist eine Vollmacht erforderlich. | | | Erläuterungen Amtliche Bewertung
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Auszug aus dem Steuerregister verlangen Gemäss Steuergesetz ist das Steuerregister natürlicher Personen öffentlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht, auf schriftliche Anfrage hin gebührenpflichtig Auskunft aus dem Steuerregister zu verlangen. Für die Auskunft über Steuerfaktoren oder Steuerdaten muss eine Vollmacht der steuerpflichtigen Person vorliegen oder ein wirtschaftliches Interesse nachgewiesen werden können. Die Möglichkeit zur gebührenpflichtigen Auskunft aus dem Steuerregister beschränkt sich auf folgende Informationen aus dem Steuerregister natürlicher Personen: - steuerbares Einkommen*
- steuerbares Vermögen*
- amtlicher Wert* der Grundstücke ein der eigenen Gemeinde
*letzter in Rechtskraft erwachsener Wert | | | Auskunft aus dem Steuerregister
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Quellensteuern Die Quellensteuer wird vom Erwerbseinkommen von Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind. Die nachstehenden Personenkategorien ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls dem Steuerabzug an der Quelle unterstellt: Künstler, Sportler, Referenten, Verwaltungsräte, Hypothekargläubiger, Empfänger von Vorsorgeleistungen aus öffentlich-rechtlichem oder privatrechtlichem Arbeitsverhältnis, Transporteure im internationalen Verkehr, Grenzgänger, Arbeitnehmer für kurze Dauer, Wochenaufenthalter. Der Schuldner der steuerbaren Leistung ist verpflichtet, die Quellensteuer direkt von der Entschädigung abzuziehen und mit der zuständigen Gemeinde abzurechnen. Die Abrechnung wird durch den Arbeitgeber oder SSL (Schuldner der steuerbaren Leistung) an die Abteilung Quellensteuer in Biel weitergeleitet. | | | BE-Login Quellensteuer
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Abfall Organisation und Durchführung der Entsorgung aller Siedlungsabfälle. Sicherstellung der Sammeldienste für Kehricht und Grünabfälle bzw. zur Verfügungsstellung von Sammelstellen für Wert- und Schadstoffe. Gewährleistung einer ökologisch sinnvollen und gesetzeskonformen Entsorgung der anfallenden Materialien. Beratung in Abfallfragen für Bevölkerung und Betriebe. | Abfallkalender 2024 Kunststoff-Flyer Sperrgut
| | Abfallwirtschaft Homepage ch.ch
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Altersrente (AHV) - anmelden Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, muss ihr mindestens während eines vollen Kalenderjahres Beiträge angerechnet werden können. Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf eine Kinderrente bis das jeweilige Kind das 18. Altersjahr beendet oder bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Die Rentenanmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse, mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug, eingereicht werden. Anmeldung für eine Altersrente Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. | | | Ausgleichkasse des Kantons Bern
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Arbeitgebende - Anmeldung bei AHV Wenn Sie sich bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern als Arbeitgebende/r anmelden möchten, bitten wir Sie den entsprechenden untenstehenden Fragebogen komplett auszufüllen und mit den notwendigen Belegen an die zuständige AHV-Zweigstelle Ihres Geschäftsdomiziles zurückzusenden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Formulare: Eintrittsmeldung in den Betrieb Anmeldung für Arbeitgeber | | | Ausgleichkasse des Kantons Bern
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Betreuungsgutschriften - anmelden Ziel der Betreuungsgutschriften ist, Personen eine höhere Rente zu verschaffen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern. Es handelt sich nicht um eine Leistung, die regelmässig in Bar ausbezahlt wird, sondern um die Gutschrift eines Einkommens im individuellen Konto der pflegenden Person, welche bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente mit eingerechnet wird. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Formular: Anmeldung für die Anrechnung von Betreuungsgutschriften | | | Ausgleichkasse des Kantons Bern
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Energieberatung Die öffentliche regionale Energieberatung Emmental ist Ihre erste Anlaufstelle für alle Energiefragen. Sie berät Sie unabhängig und kompetent über Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz, über zeitgemässe Heizsysteme, energetische Sanierung von Gebäuden und noch vielem mehr. Das Angebot der Energieberatungsstelle umfasst folgende Dienstleistungen: Beratung von Privatpersonen, Liegenschaftsbesitzern, Unternehmern, Institutionen und Gemeinden der Regionalkonferenz Emmental Rasche, unkomplizierte, produkt- und firmenneutrale Beratung zu sämtlichen Energiefragen unter
Berücksichtigung der neuesten Technologien Öffentlichkeitsarbeit bei der regionalen Umsetzung von Informations- und Aufklärungskampagnen im Rahmen
von "EnergieSchweiz" Die Energieberatungsstelle ist ein Angebot der Regionalkonferenz Emmental. Kontakt: Öffentliche Energieberatungsstelle Emmental Energieberatungsstelle Emmental
Lorraine 7
3400 Burgdorf Tel 034 402 24 94
info@energieberatung-emmental.ch
www.resiq.ch Förderbeiträge | /de/verwaltung/lebenslagen/Flyer_Energieberatung_Emmental.pdf /de/verwaltung/lebenslagen/Leitfaden.pdf
| | Energieberatung Emmental
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Ergänzungsleistungen - anmelden | | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Erwerbsausfallentschädigung (EO) Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen : - für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und
im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag in eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und
Sport;
- für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten. Weitere Informationen: Merkblatt Erwerbsausfallentschädigung | | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Familienzulagen - anmelden | | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Hinterlassenenrente - beantragen | | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Datensperre / Adresssperre Jede Person kann von der Gemeinde verlangen, dass sie seine Daten für Listenauskünfte an private Personen sperrt. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Gerne können Sie sich für Ihr Anliegen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Sumiswald melden. Das Gesuch können Sie herunterladen, ausfüllen und an die Einwohnerkontrolle, Lütoldstrasse 3, 3454 Sumiswald zustellen | /wAssets/docs/Verwaltung/Gemeindeschreiberei/Gesuchsformular-Datensperre-Gemeinde.pdf
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Invalidenrente - anmelden Die Ausgleichskasse des Kantons Bern ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von IV-Leistungen sind in die Zuständigkeit der IV-Stelle des Kantons Bern. | | | IV-Stelle Kanton Bern
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Mutterschaftsentschädigung - beantragen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen oder
Selbständigerwerbende sind; oder
im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners mitarbeiten und einen Barlohn vergütet erhalten; oder
arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder
die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen würden; oder
wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist. Weitere Informationen: Merkblatt Mutterschaftsentschädigung Formulare: Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung | | | Ausgleichskasse des Kantons Bern
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Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit ist eine professionelle und niederschwellige Beratungsstelle für Schüler*innen, Familie und nahe Bezugspersonen der Schüler*innen, Lehrpersonen sowie die Schulleitung. Die Beratungsangebote der Schulsozialarbeit sind kostenlos und freiwillig. Die Schulsozialarbeit hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, ihre Selbst- und Sozialkompetenzen zu stärken und sie bei der Lösung alltäglicher Probleme zu unterstützen. Eine weitere Aufgabe neben dem Beratungsangebot ist die Früherkennung sowie die Triage von Schüler*innen zu einer anderen Fachstelle. Sie wirkt auch in den Bereichen der Prävention, der Gesundheitsförderung und der Förderung eines guten Schulklimas mit. Die Schulsozialarbeit der Gemeinden Sumiswald und Trachselwald ist räumlich in der Schule integriert. Das heisst, die Schulsozialarbeiter*innen sind zu definierten Zeiten direkt in den jeweiligen Schulhäusern anzutreffen. | | | https://www.sumiswald.ch/de/verwaltung/abteilungen/121_schulsozialarbeit
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Wohnsitzbestätigung - bestellen Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen, Anmeldung an einer Schule oder Rentenansprüchen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet pro Stück Fr. 20.00. | | | Bestellung Wohnsitzbeschenigung
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Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link bezogen werden und sind in der Abteilung Präsidiales abzugeben. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt. Formular: Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen | | | Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
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Kindergarten - anmelden | Kindergarten - Anmeldung Schuljahr 2020/21
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Tourismus - Auskünfte Benötigen Sie Auskünfte, Informationen zu Angeboten oder Ideen für Ihren Aufenthalt in Sumiswald? Dann gibt Ihnen das Tourist-Office gerne Auskunft! tourismus@sumiswald.ch Tel: +41 34 402 42 52 | | | Tourismus - Sumiswald Tourist-Office Emmental Tourismus
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Beitragsgesuch für Vereine Beitragsgesuch für Vereine aus Sumiswald gemäss Richtlinien zur finanziellen Unterstützung. Das Gesuch ist jährlich bis Mitte April neu einzureichen. Die Beiträge werden jeweils im Folgejahr ausbezahlt. | Beitragsgesuch für Vereine
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Vereine | | | Vereinsverzeichnis
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Tourismus | | | Tourismusinformationen Emmental Tourismus
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Ehrungen in Sport, Kultur und Freizeit Organisation des Anlasses durch die Präsidialkommisison | Richltinien Ehrungen
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Kultur in der Gemeinde Sumiswald | | | Homepage Kulturei
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Jugendparlament / Jugendforum Ämmitau Wo Jugend und Politik im Emmental zusammentreffen. | | | Homepage Jugendparlament
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Alterspolitik / Altersleitbild | | | |
Jugendwerk Sumiswald | | | Homepage Jugendwerk
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Sportland Sumiswald | | | Homepage Sportland
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Betreuungsgutscheine - Antrag Anträge für Betreuungsgutschein. | | | Betreuungsgutscheine
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Geldspielgesetzgebung Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht. | | | Geldspielgesetzgebung
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Energie - Förderbeiträge Förderprogramme für private Gebäude | | | EnergieFranken
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Energieversorgung | | | Energie AG Sumiswald
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Holzenergie Emmental | | | Holzenergie Emmental
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Baustellen (Aktuell) Die aktuelle Baustellen finden Sie auf unserem Ortsplan. Wählen Sie für die anzeige der Baustellen folgende Optionen in unserem Ortsplan aus: - Aktuelles
- Baustellen
| | | Ortsplan (anwählen: Aktuelles, Baustellen)
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Kantonswechsel Damit Sie sich voll und ganz auf das Einleben in Ihrem Wohnkanton fokussieren können, finden Sie nachstehend die wichtigsten Administrativstellen sowie hilfreiche Tipps, um das Ankommen am neuen Wohnort einfacher zu gestalten. | | | https://www.kantonswechsel.ch/bern
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Spartageskarte Gemeinde - Bestellen Mit der Spartageskarte Gemeinde sind Reisende bereits ab 39 Franken (mit Halbtax) und ab 52 Franken (ohne Halbtax) einen Tag lang in der ganzen Schweiz unterwegs – auf sämtlichen GA-Bereichsstrecken. Zudem wird die Spartageskarte sowohl für die 1. als auch die 2. Klasse angeboten. Dabei gilt: Je früher die Kund:innen kaufen, desto tiefer der Preis. Die Spartageskarte Gemeinde können Sie bei der Gemeinde Sumiswald wie folgt kaufen: - Persönlich am Schalter - Telefonisch unter der Nummer: 034 432 33 44 Für die Bestellung müssen Name, Vorname und Geburtsdatum des Reisenden angegeben werden. | | | Verfügbarkeit Spartageskarte
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