Erwerbsausfallentschädigung (EO)

Erwerbsausfallentschädigung (EO)

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen :

- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und
   im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag in eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und     
   Sport;
- für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.

Weitere Informationen:
Merkblatt Erwerbsausfallentschädigung

Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV

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