Behörden & Organe

Die Gemeinde ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft und damit eine juristische Person. Juristische Personen sind künstliche Gebilde. Sie können nicht selbst handeln, sondern müssen Vertretungen bestimmen, die für sie und in ihrem Namen handeln. Aus diesem Grund braucht jede Gemeinde Organe.

Allen Organen ist ein bestimmter Wirkungskreis zugewiesen. Innerhalb dieses Kreises sind die Organe zuständig, die anfallenden Arbeiten für die Gemeinde zu erledigen, verbindliche Entscheide zu fällen und hoheitliche Anordnungen zu treffen. Organe sind für jene Bereiche zuständig, die ihnen von der Gemeinde zur Erledigung übertragen werden.

Jede Gemeinde legt nach ihren Bedürfnissen fest, welches Organ für welche Bereiche zuständig ist und Entscheide fällt. Die Grundzüge der Zuständigkeitsordnung werden im Organisationsreglement oder der Gemeindeordnung verankert. Auch die wichtigen Organe sind dort aufgeführt.

Organigramm mit Ressorts

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen