Altersrente (AHV) - anmelden

Altersrente (AHV) - anmelden

Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, muss ihr mindestens während eines vollen Kalenderjahres Beiträge angerechnet werden können. Rentenberechtigte Personen haben Anspruch auf eine Kinderrente bis das jeweilige Kind das 18. Altersjahr beendet oder bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Die Rentenanmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse, mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug, eingereicht werden.

Anmeldung für eine Altersrente

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

Ausgleichkasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV, Pensionierung

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