Mutterschaftsentschädigung - beantragen

Mutterschaftsentschädigung - beantragen

Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder:

Arbeitnehmerinnen oder
Selbständigerwerbende sind; oder
im Betrieb des Ehemannes, der Familie oder des Konkubinatspartners mitarbeiten und einen Barlohn vergütet erhalten; oder
arbeitslos sind und entweder bereits ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen oder
die Anspruchsvoraussetzungen für ALV-Taggelder erfüllen würden; oder
wegen Krankheit, Unfall oder Invalidität arbeitsunfähig sind und deswegen Taggeldleistungen einer Sozial- oder Privatversicherung beziehen, sofern dieses Taggeld auf einem vorangegangenen Lohn berechnet wurde; oder
in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, aber keine Lohnfortzahlung oder Taggeldleistung erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist.

 

Weitere Informationen:
Merkblatt Mutterschaftsentschädigung

Formulare:
Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung

Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV

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