Steuerbüro

Steuerbüro
Lütoldstrasse 3
3454 Sumiswald
034 432 33 45
E-Mail

Wir erbringen vielfältige Aufgaben rund um die Erhebung von Steuern und Abgaben.

Zum Aufgabenbereich des Steuerbüros gehören insbesonde die Registerführung der in der Gemeinde wohnhaften natürlichen Personen und aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit teilweise steuerpflichtigen Personen, der Liegenschaftssteuer, die Entgegennahme und Kontrolle der Steuererklärungen (jährliche Steuererklärungen und eingereichte Unterlagen) der in Sumiswald wohnhaften natürlichen Personen als Vorbereitung für das Veranlagungsverfahren, die Bearbeitung von Steuererlassgesuchen, u. a.

Zusätzlich erfüllt das Steuerbüro sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit der amtlichen Bewertung der Grundstücke der Gemeinde Sumiswald. Durch die kantonalen Schätzer werden Liegenschaften z. B. infolge baulicher Veränderungen oder Nutzungsänderungen neu geschätzt. In Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung überarbeitet das Steuerbüro sämtliche Grundstückprotokolle der Gemeinde Sumiswald, die jederzeit vom Grundstückeigentümer eingesehen und kopiert werden können.

Gemeindenummer
Kirchgemeinde Sumiswald
Kirchgemeinde Wasen


4407.01
4407.02

Steueranlagen
Staat
Gemeinde Sumiswald


3.06
1.79

Kirchensteuer Kirchgemeinde Sumiswald
reformiert
römisch-katholisch
christ-katholisch
Juristische Personen



0.23
0.22
0.276
0.2306

Kirchensteuer Kirchgemeinde Wasen
reformiert
römisch-katholisch
christ-katholisch
Juristische Personen

 

0.2301
0.22
0.276
0.2306

Liegenschaftssteuer

1.0 ‰

Feuerwehrdienstersatzabgabe

25 % der einfachen Steuer, max. Fr. 450.00 (vom 20. bis 50. Lebensjahr)

Hundesteuer

Fr. 60.00 pro Hund; Stichtag: 01.08.; Zahlbar bis 31.08.
Bitte melden Sie einen Besitzerwechsel der Finanzverwaltung und der Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz

QuellensteuerSteuerverwaltung der Stadt Biel, Quellensteuer, Rüschlistrasse 14, Postfach, 2501 Biel
Telefon: 032 326 23 23
Fax: 032 326 13 94
quellensteuer@biel-bienne.ch
Abgabetermine Steuererklärungen
Unselbständigerwerbende
Selbständigerwerbende und Landwirte
maximale Fristverlängerung

 

15. März
15. Mai
15. November online bis 15. September ohne Gebühren; bis 15. November Fr. 10.00 über www.taxme.ch schriftlich Fr. 20.00

Fälligkeit der Steuerraten
1. Rate
2. Rate
3. Rate

20. Mai
20. August
20. November

Links

    Auskünfte an Dritte betreffend steuerbaren Einkommen und Vermögen sowie des amtlichen Wertes

    Alle im Steuerregister geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.

    Bieri Ruth, Hirschi Katharina, Spring Silvan
    Amtliche Bewertung/Liegenschaftssteuern, Auszug aus dem Steuerregister verlangen, Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten, Erlass von Steuerpflichten - Gesuch einreichen, Gemeindesteuern - Steuererklärung einreichen, Quellensteuern, Steuererklärung - Fristverlängerung beantragen, Steuerpflicht bei Auslandaufenthalt - entrichten, Zahlungserleichterung - Gesuch einreichen

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