Amtliche Bewertung/Liegenschaftssteuern

Amtliche Bewertung/Liegenschaftssteuern

Amtliche Bewertung

Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Steuerwert eines Grundstückes. Der Wert dient als Grundlage für die Berechnung des steuerbaren Vermögens. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zusätzlich zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Bei selbstbewohntem Eigentum wird im Rahmen der amtlichen Bewertung der Eigenmietwert festgelegt, welcher als Einkommen erfasst wird.

Für jedes Grundstück besteht ein Grundstückprotokoll mit den Einzelheiten der Bewertung. Sie können bei uns eine Kopie des Protokolls anfordern. Die Kopien dürfen wird grundsätzlich nur an die Eigentümer senden. Ansonsten ist eine Vollmacht erforderlich.

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Steuerbüro

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