Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)

Umwelt und Bauen
Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) ist zuständig für die kantonale Raumplanung, übt die Aufsicht über die regionale und kommunale Raumplanung aus und beurteilt Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen.

Es genehmigt kommunale Erlasse und Planungen und hat die Aufsicht über die Gemeindefinanzen. Stark engagiert sich das AGR auch in der Beratung der Gemeinden.

Das AGR befasst sich zudem intensiv mit Gemeindereformen. Die interkommunale Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse (Fusionen) von Gemeinden stellen einen wichtigen Bestandteil dar. Das AGR nimmt in diesem Zusammenhang die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Gemeinden wahr.

https://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/direktion/organisation/agr.html
Bau und Betrieb

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen