Baugesuchsplan
Jede Baubewilligung stützt sich auf die Informationen der Amtlichen Vermessung ab, daher muss ein beglaubigter Baugesuchsplan eingereicht werden. Für die Projektverfasser erheben wir je nach Bedarf auch weitere Geländedaten wie zum Beispiel Höhenkurven, Baumstandorte, Mauern und Schächte. Ein Baugesuch das aus einem DXF erstellt wird, muss folgende Parameter auf dem Baugesuchsplan aufweisen (Beispiel Burgdorf):
> Gemeindename
> Lokal- oder Strassenname
> Angeschriebene Koordinaten
> Text: Für die Richtigkeit, der Grundbuchplankopie, Burgdorf, Datum
Der Nachführungsgeometer
Schor Urs
Beglaubigung / Unterzeichnung Baugesuchsplan
Terminvereinbarung: 034 420 16 20
oder per Post an:
BSB + Partner Ingenieure und Planer AG
Kirchbergstrasse 190
3400 Burgdorf
Amtliche Vermessung
Die Amtliche Vermessung dient der Führung des Grundbuches und somit der Registrierung, Verwaltung und Sicherung des Grundeigentums. Aufgrund der Amtlichen Vermessung erfolgt die Bestimmung der Lage, Grösse und Form der Grundstücke.
Es werden jedoch nicht nur Grundstücke eingemessen, sondern auch alle baulichen Objekte und die Beschaffenheit der Erdoberfläche. Zusätzlich werden weitere Informationen von allgemeinem Interesse erfasst wie zum Beispiel Lokalnamen, Strassennamen und Hausnummern. Diese Informationen dienen der öffentlichen Verwaltung und werden ebenfalls von Privaten genutzt.
Die Amtliche Vermessung muss von Gesetzes wegen in der ganzen Schweiz ausgeführt werden. Durch laufende Nachführungen werden die Daten aktuell gehalten.
Ansprechpartner:
Schor Urs
Geschäftsleitung
Eidg. pat. Ingenieur-Geometer
Email: urs.schor@bsb-partner.ch