Vermessung - Nachführungsgeometer

Umwelt und Bauen
Vermessung - Nachführungsgeometer

Baugesuchsplan
Jede Baubewilligung stützt sich auf die Informationen der Amtlichen Vermessung ab, daher muss ein beglaubigter Baugesuchsplan eingereicht werden. Für die Projektverfasser erheben wir je nach Bedarf auch weitere Geländedaten wie zum Beispiel Höhenkurven, Baumstandorte, Mauern und Schächte. Ein Baugesuch das aus einem DXF erstellt wird, muss folgende Parameter auf dem Baugesuchsplan aufweisen (Beispiel Burgdorf): 

> Gemeindename
> Lokal- oder Strassenname
> Angeschriebene Koordinaten
> Text: Für die Richtigkeit, der Grundbuchplankopie, Burgdorf, Datum

Der Nachführungsgeometer
Hans Maetzener

Beglaubigung / Unterzeichnung Baugesuchsplan
Terminvereinbarung: 034 460 10 10
oder per Post an:
Grunder Ingenieure AG
Bernstrasse 19
3400 Burgdorf


Amtliche Vermessung
Die Amtliche Vermessung dient der Führung des Grundbuches und somit der Registrierung, Verwaltung und Sicherung des Grundeigentums. Aufgrund der Amtlichen Vermessung erfolgt die Bestimmung der Lage, Grösse und Form der Grundstücke.

Es werden jedoch nicht nur Grundstücke eingemessen, sondern auch alle baulichen Objekte und die Beschaffenheit der Erdoberfläche. Zusätzlich werden weitere Informationen von allgemeinem Interesse erfasst wie zum Beispiel Lokalnamen, Strassennamen und Hausnummern. Diese Informationen dienen der öffentlichen Verwaltung und werden ebenfalls von Privaten genutzt.

Die Amtliche Vermessung muss von Gesetzes wegen in der ganzen Schweiz ausgeführt werden. Durch laufende Nachführungen werden die Daten aktuell gehalten.

Ansprechpartner:

Mätzener, Hans
Geschäftsleitung
Dipl. Ing. FH / SIA
Eidg. pat. Ingenieur-Geometer
EMBA BFH / HES-SO
Email: hans.maetzener@grunder.ch

https://grunder.ch/
Bau und Betrieb

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