Babysitten

Persönliches und Familie
Babysitten

Babysitter

Im Gegensatz zu Nannies werden Babysitter in der Regel nur gelegentlich und nur stundenweise eingesetzt (z.B. abends oder am Wochenende).

Verschiedenste Personen können sich als Babysitter eignen, z.B. ältere Kinder von Bekannten, Jugendliche oder Mütter aus der Nachbarschaft, etc. Je nach Alter und Beziehung kann die pro Stunde bezahlte Entschädigung unterschiedlich vereinbart werden. Wichtig ist, dass Sie als Eltern und Ihr Kind dem Babysitter vertrauen können.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK)  vermittelt Jugendliche ab 13 Jahren, welche den SRK-Babysitter-Kurs absolviert haben:

Weitere Vermittlungsseiten finden Sie unter http://www.sitly.ch/babysitter/bern und unter http://babysitting24.ch/de/. In der Rubrik „Ratgeber“ finden Sie zudem wichtige Informationen auch zum rechtlichen Status als Arbeitgeber bzw. die damit verbundenen Verpflichtungen.

https://www.fambe.sites.be.ch/fambe_sites/de/index/familien-themen/familien-themen/kinderbetreuung/weitere_betreuungsangebote/babysitter.html
Präsidiales

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