Beglaubigung von Unterschriften

Beglaubigung von Unterschriften

Mit der Beglaubigung der Unterschrift wird unter anderem deren Echtheit bescheinigt. In der Schweiz gibt es Kantone, welche die Berechtigung zur Beglaubigung von Unterschriften Privater an die Behörden übertragen haben. Im Kanton Bern ist dies aus rechtlichen Gründen jedoch nicht erlaubt. Im Kanton Bern müssen Unterschriften von Privatpersonen durch eine bernische Notarin, einem bernischen Notar beglaubigt werden.

Einwohnerkontrolle

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen