Eintritt des Todes – Merkblatt Todesfall
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, welche zwingend dem Zivilstandsamt weitergeleitet werden muss. Tod und Leichenfund sollen innert 48 Stunden gemeldet werden. Ist der Tod im Spital oder einem Heim in Sumiswald eingetreten, so wird die ärztliche Todesbescheinigung dem Zivilstandsamt Emmental direkt zugestellt. Wer eine seelsorgliche Begleitung und eine kirchliche Bestattung wünscht, kann sich beim zuständigen Pfarramt melden.
Todesanzeige und Bestattungsbewilligung
Der Todesfall eines Einwohners ist unverzüglich auf der Abteilung Präsidiales Sumiswald zu melden, dabei sind die Todesbescheinigung und eine amtliche Ausweisschrift, welche über die Personalien des Verstorbenen Auskunft geben, mitzubringen. Die Bewilligung für die Beerdigung oder Urnenbeisetzung einer Person wird durch die Abteilung Präsidiales erteilt.
Die Hinterbliebenen werden auf der Gemeindeverwaltung mit folgenden Fragen konfrontiert:
- Wünschen Sie eine Beisetzung auf dem Friedhof in Sumiswald oder Wasen?
- Wünschen Sie eine Erdbestattung oder Kremation? Wann und wo findet die Kremation statt?
- Welche Grabart (Reihen-, Familien-, Urnen- oder Kindergrab für vorschulpflichtige Kinder und
Totgeborene, Gemeinschafts- oder Engelskindergrab für Tot- und Fehlgeborene) wünschen Sie?
- Soll eine Abdankung/Trauerfeier stattfinden?
- Die Bestattungszeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 11.00 und 15.00 Uhr
statt, welche Zeit wünschen Sie?
- Findet die Trauerfeier in der Kapelle oder in der Kirche statt?
- Terminfindung für die Siegelung
Wird eine Beisetzung auf einem Friedhof ausserhalb der Wohngemeinde gewünscht, so muss zuerst die Bewilligung der zuständigen Gemeindeverwaltung eingeholt werden.
Grabarten
Grabarten für Urnenbeisetzung
- Urnenreihengrab
- Gemeinschaftsgrab
- Beisetzung auf bestehendes Urnengrab oder Sargreihengrab
Grabarten für Erdbestattung
- Sargreihengrab
- Familiengrab
Spezielle Grabarten
- Kindergrab
- Engelskindergrab
Gebühren und Kosten
Die Gebühren werden gemäss Tarif den Angehörigen durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.
Gerne stehen wir Ihnen auch jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen viel Kraft.
Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen.
Albert Schweizer (1875 - 1965)