Einbürgerung

Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung
Ein Gesuch für die ordentliche Einbürgerung können Sie stellen, wenn Sie seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz wohnen, wovon mindestens drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches und Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind. Die Zeit zwischen dem vollendeten achten und dem achtzehnten Altersjahr wird doppelt gezählt. In diesem Fall hat der tatsächliche Aufenthalt jedoch mindestens sechs Jahre zu betragen (Art. 9 nBüG)

Für Fragen und weitere Auskünfte zu den Einbürgerungsvoraussetzungen im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wenden Sie sich bitte an die Einwohnergemeinde Sumiswald, Abteilung Präsidiales, oder an die kantonale Behörde.

Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für eine Einbürgerung und führt mit dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin ein Gespräch. Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.

Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Erleichtere Einbürgerung
Als Ehegatte eines schweizerischen Staatsangehörigen können Sie ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung einreichen wenn Sie mindestens drei Jahre in ehelicher Gemeinschaft leben, mindestens fünf Jahre in der Schweiz wohnen, wovon ein Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches. 

Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration SEM das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.

https://www.sem.admin.ch

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