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Die Ausgleichskasse des Kantons Bern ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von IV-Leistungen sind in die Zuständigkeit der IV-Stelle des Kantons Bern.

IV-Stelle Kanton Bern
AHV-Zweigstelle
AHV / IV, Pro Werke

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