Abstimmungen und Wahlen

Abstimmungen und Wahlen
Lütoldstrasse 3
3454 Sumiswald
034 432 33 44
E-Mail
Urnenstandort:Abstimmungs- resp. Wahllokal sind:
Oberstufenschulhaus, Hofackerstrasse 7, Sumiswald und
Unterstufenschulhaus, Dorfstrasse 7, Wasen im Emmental
Urnen Öffnungszeiten:Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Bedingungen / Voraussetzungen:Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen / Wählen berechtigt.

Hinweise:

Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Einwohnerkontrolle.

Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bis am Dienstag vor dem Wahl- resp. Abstimmungswochenende bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und entweder den Niederlassungsausweis oder einen Personenausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten der Gemeinde ausgehängt und im Internet publiziert.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Ergebnisse im Überblick des Kantons finden Sie bei Wahlen resp. Abstimmungen hier und die des Bundes unter www.admin.ch.

Brieflich abstimmen:

Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn kein anderes als das Antwortkuvert benützt wird; der / die Stimmberechtigte den Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben hat; das Antwortkuvert nicht verspätet bei der Stimmgemeinde eintrifft und keine Kennzeichen trägt.

Der Stimmrechtsausweis ist so im Stimmkuvert zu platzieren, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint.

Das Stimmkuvert ist verschlossen in der Gemeindeverwaltung (am Schalter) abzugeben, in deren bezeichnete Briefkasten (bei der Gemeindeverwaltung oder dem Unterstufenschulhaus, Dorfstrasse 7, Wasen) einzuwerfen (Annahmeschluss: Sonntag, 09.45 Uhr) oder bei einer Poststelle aufzugeben. Das Stimmkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und -schweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte der Auslandschweizer.

Bei Postaufgabe das Stimmkuvert unbedingt rechtzeitig der Post übergeben:

> bei Versand per A-Post bis spätestens Donnerstagabend
> bei Versand per B-Post bis spätestens Dienstagabend

vor dem Wahl- resp. Abstimmungswochenende.
Botschaften und Wahlprospekte gehören nicht ins Stimmkuvert!

Hinweis:
Später eintreffende Stimmkuverts sind ungültig.

Achtung:
Wenn die Stimmausweiskarte NICHT unterschrieben ist, wird die Stimmabgabe ungültig.

 

Affolter Martin, Hofer Christine
Abstimmungen und Wahlen - wie Wahlzettel ausfüllen, Abstimmungs- und Wahllokale

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