Bestattungswesen

Bestattungswesen
Lütoldstrasse 3
3454 Sumiswald
034 432 33 44
E-Mail

Nach einem Todesfall fallen viele administrative Aufgaben an. Folgender Online-Assisten führt Sie durch die notwendigen Schritte, zeigt verschiedene Möglichkeiten auf und hilft Ihnen bei der Planung:

www.letztereise.ch

 

Merkblatt Todesfall

Eintritt des Todes
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, welche zwingend dem Zivilstandsamt weitergeleitet werden muss. Tod und Leichenfund sollen innert zwei Tagen gemeldet werden. Ist der Tod im Spital oder einem Heim in Sumiswald eingetreten, so wird die ärztliche Todesbescheinigung dem Zivilstandsamt Emmental direkt zugestellt. Wer eine seelsorgliche Begleitung und eine kirchliche Bestattung wünscht, kann sich beim zuständigen Pfarramt melden.

Anzeige des Todes und Bestattungsbewilligung
Der Todesfall eines Einwohners ist unverzüglich auf der Abteilung Präsidiales Sumiswald zu melden, dabei sind die Todesbescheinigung und eine amtliche Ausweisschrift, welche über die Personalien des Verstorbenen Auskunft geben, mitzubringen. Die Bewilligung für die Beerdigung oder Urnenbeisetzung einer Person wird durch die Abteilung Präsidiales erteilt. Die Hinterbliebenen werden auf der Gemeindeverwaltung mit folgenden Fragen konfrontiert:

- Wünschen Sie eine Beisetzung auf dem Friedhof in Sumiswald oder Wasen?

- Wünschen Sie eine Erdbestattung oder Kremation?
  Wann und wo findet die Kremation statt?)

- Welche Grabart wünschen Sie? 
  (Reihen-, Familien-, Urnen- oder Kindergrab für vorschulpflichtige Kinder und
  Totgeborene, Gemeinschafts- oder Engelskindergrab für Tot- und Fehlgeborene)

- Soll eine Abdankung/Trauerfeier stattfinden?

- Welche Bestattungszeit wünschen Sie?
  Bestattungen finden in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 11.00 und 15.00 Uhr statt)

- Findet die Trauerfeier in der Kapelle oder in der Kirche statt?

- Terminfindung für die Siegelung mit der Gemeindeverwaltung Sumiswald (Siegelungsbeamte)

- Gebühren, Kosten
  Die Gebühren werden gemäss Tarif den Angehörigen durch die Finanzverwaltung in Rechnung gestellt.

- Wird eine Beisetzung auf einem Friedhof ausserhalb der Wohngemeinde gewünscht,
  so muss zuerst die Bewilligung der zuständigen Gemeindeverwaltung eingeholt werden.

Gerne stehen wir Ihnen auch jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft.

"Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen."
 Albert Schweizer (1875 - 1965)

Affolter Martin, Gasser Andreas, Hofer Christine
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