Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn kein anderes als das Antwortkuvert benützt wird; der / die Stimmberechtigte den Stimmrechtsausweis eigenhändig unterschrieben hat; das Antwortkuvert nicht verspätet bei der Stimmgemeinde eintrifft und keine Kennzeichen trägt. Der Stimmrechtsausweis ist so im Stimmkuvert zu platzieren, dass die Anschrift der Gemeindeverwaltung im Sichtfenster erscheint. Das Stimmkuvert ist verschlossen in der Gemeindeverwaltung (am Schalter) abzugeben, in deren bezeichnete Briefkasten (bei der Gemeindeverwaltung oder dem Unterstufenschulhaus, Dorfstrasse 7, Wasen) einzuwerfen (Annahmeschluss: Sonntag, 09.45 Uhr) oder bei einer Poststelle aufzugeben. Das Stimmkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden. Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und -schweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte der Auslandschweizer. Bei Postaufgabe das Stimmkuvert unbedingt rechtzeitig der Post übergeben: > bei Versand per A-Post bis spätestens Donnerstagabend
> bei Versand per B-Post bis spätestens Dienstagabend vor dem Wahl- resp. Abstimmungswochenende.
Botschaften und Wahlprospekte gehören nicht ins Stimmkuvert! Hinweis:
Später eintreffende Stimmkuverts sind ungültig. Achtung:
Wenn die Stimmausweiskarte NICHT unterschrieben ist, wird die Stimmabgabe ungültig. |