Fundbüro

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Lütoldstrasse 3
3454 Sumiswald
034 432 33 44
E-Mail

Wer eine verlorene Sache oder Gegenstand findet, ist verpflichtet, den Fund dem Fundbüro anzuzeigen, sofern der Wert offensichtlich Fr. 10.00 übersteigt. Falls die Fundsache dem Eigentümer vermittelt werden kann, hat der Finder Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn. Dieser beträgt in der Regel 10 %.

Bei einem Fund in einem bewohnten Haus oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt (z. B. Post, Bahnhofsgebäude etc.) wird der Hausherr, Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf einen Finderlohn.

Affolter Martin, Gasser Andreas, Hofer Christine, Steiner Mattia
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen

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