Überbauungsordnung Eichmatte

14. Mai 2016

Seit der Ortsplanungsrevision 2008/2009 ist das Gebiet Eichmatt/Eichholz mit einer Zone mit Planungspflicht (ZPP1 „Dorf“) belegt.

Die Einwohnerversammlung Sumiswald hat im Juni 2013 anlässlich der Behandlung des Geschäfts über den Erwerb der Parzelle Nr. 2593, Eichmatt, von der Kirchgemeinde Sumiswald, den Wunsch geäussert, einen Teil dieses Baugebiets für öffentliche Anlässe frei zu behalten. Die damals in Bearbeitung stehende Überbauungsordnung (UeO) wurde daraufhin sistiert. Bei der Ausarbeitung der neuen UeO sollte das Ausscheiden eines öffentlichen Platzes mitberücksichtigt werden. Die Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat nun ergeben, dass in der überarbeiteten UeO Schutzziele fehlen und damit die Vorgaben und Ziele des Inventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) nicht vollumfänglich eingehalten werden. In den Überbauungsvorschriften werden zudem Flachdächer gestattet, die den geltenden Vorschriften der Dorfzone D2 des Gemeindebaureglements Sumiswald widersprechen. Der Gemeinderat hat aufgrund dieser Diskrepanzen beschlossen, die vorgesehene Überbauung „Eichmatte“ in die Planung der anstehenden, ordentlichen Ortsplanungsrevision einzubeziehen und weiterzuverfolgen.

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