23. Dez 2021
Gesamtrevision Ortsplanung und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991; öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat von Sumiswald bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985, die Gesamtrevision der Ortsplanung sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage.
Die Revision umfasst insbesondere die folgenden Änderungen:
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom 24. November 2021 bis am 23. Dezember 2021 in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Betrieb, Sumiswald öffentlich auf und sind ebenfalls ab 24. November 2021 untenstehend zum Download aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb
der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Sumiswald
einzureichen.
Sumiswald, den 15. November 2021
Der Gemeinderat
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