18. Apr 2016
Der Berner Regierungsrat hat aufgrund von zwei Motionen die im kantonalen Richtplan bezeichneten Windenergieprüfräume und die massgebenden Rahmenbedingungen für die Windenergieplanung überprüft.
Dabei sollen verschiedene Massnahmenblätter angepasst sowie die bisherige Mindestanzahl von drei Windenergieanlagen in einem Windpark aus möglichen topografischen, landschaftlichen oder ökologischen Gründen gelockert werden. Neu können Regionen auch ausserhalb der kantonalen Windparkregion ein Windenergiegebiet festlegen. Die Richtplananpassung sieht zudem neue Gebiete im (westlichen) Alpenraum, am Übergang zum Voralpenraum und im Grossraum Biel vor. Die Gemeinde Sumiswald ist bereits mit dem Gebiet „Schonegg“ im Richtplan enthalten. Der Gemeinderat Sumiswald stimmt sämtlichen vorgesehenen Änderungen und Anpassungen zu. Die Mitwirkung dauert noch bis zum 3. Juni 2016.