02. Mär 2022
Publikation der Räumung der Gräberfelder gemäss Art. 14 Abs. 2 des Bestattungs- und Friedhofreglements
Im Friedhof Wasen i.E. werden
folgende drei Grabreihen nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf Art. 14 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald vom
13. Dezember 2018, ab dem 16.
Juni 2022 aufgehoben und abgeräumt:
Reihengräber Bestattungsjahre 1990 - 1992
Die entsprechenden Grabreihen sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.
Die Angehörigen der Verstobenen werden gebeten, persönliche Gegenstände bis zum 15. Juni 2022 zu entfernen. Gemäss Art. 14 Abs. 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald wird nach Ablauf der dreimonatigen Räumungsfrist ab dem 16. Juni 2022 über die nicht abgeräumten Gräber verfügt und die Anlage durch den Friedhofgärtner abgeräumt. Für später gestellte Ansprüche wird jegliche Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Sicherheitskommission Sumiswald
Sumiswald, im März 2022