Rückschnitt Bepflanzungen an öff. Strassen

11. Aug 2022

Anpflanzen und Zurückschneiden von Grünhecken, Sträuchern, Waldsaum und landwirtschaftliche Kulturen an öffentlichen Strassen.

Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedigungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise zu beachten:

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus ver­deckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefähr­dungen schreibt das Strassenbaugesetz vom 4. Juni 2008 unter anderem vor:

  • Bäume, Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlichen Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwach­sende Bepflanzungen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen.
  • Bei gefährlichen Strassenstellen sind zum Beispiel Mais und Getreidearten in einem genügenden Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen.

  • Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes zurückverlegt werden.

Die Gemeinde ist berechtigt, Fehlbare mittels Verfügung rechtlich zu belangen und die Massnahmen kostenpflichtig umsetzen zu lassen. Im Unterlassungsfall können Grundstückbesitzer bei Unfällen und Schäden haftbar gemacht werden.

Die Strassenanstösser werden hiermit aufgefordert, Äste und andere Bepflanzungen wo notwendig umgehend auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und auch um Hinweise sowie die direkt betroffenen Grundeigentümer um eine raschmögliche Erledigung.

Die Verkehrsteilnehmer – insbesondere die Schulkinder – werden es ihnen verdanken.

Sumiswald, im August 2022 
Tiefbaukommission Sumiswald

Auskünfte: Bauverwaltung 034/432.33.46

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