Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Anpflanzungen

04. Jul 2024

Bäume, Hecken und Sträucher müssen regelmässig auf das vorgeschriebene Mindestmass zurückgeschnitten werden.

Aufforderung an alle Hauseigentümer

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, insbesondere Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zudem werden eine effiziente Strassenreinigung und auch Schneeräumung im Winter äusserst schwierig.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Auskünfte erteilt die Abteilung Bau und Betrieb - Fritz Kobel (Telefon: 034/432 33 46).

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