Urnenwahlen 2024

05. Sep 2024

Der Gemeinderat hat die ordentlichen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 angesetzt auf Sonntag, 24. November 2024.

Es sind durch die Stimmberechtigten an der Urne zu wählen:

a) im Mehrheitswahlverfahren (Majorz): den Präsidenten der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates in einer Person

b) im Verhältniswahlverfahren (Proporz): 6 Mitglieder des Gemeinderates

Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss folgende Bedingungen erfüllen:

· Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine ge­eignete Bezeichnung seines Ursprungs (Partei oder Gruppierung) tragen.

· Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Bei Proporzwahlen darf dabei kein Name mehr als zweimal aufgeführt werden.

· Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vorname, das Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.

· Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in der Gemeinde Sumiswald stimm­berechtigten Personen unterzeichnet sein, wobei neben der Unterschrift der Fami­lien- und Vorname, das Geburtsjahr und die Wohnadresse der Unterzeichnenden anzugeben sind.

· Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.

· Die Vorgeschlagenen dürfen für die gleiche Behörde nicht auf mehr als einem Wahl­vorschlag stehen.

· Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.

Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs mit einer Ordnungs­nummer versehen. Für bisherige Behördenmitglieder, die zur Wiederwahl vorgeschlagen werden, ist die Amtszeitbeschränkung gemäss Artikel 52 des Organisationsreglements (drei volle Amtsperioden) zu beachten. Sofern bei Proporzwahlen die Gesamtzahl der Kandidaten aller Listen die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht übersteigt oder für das Amt des Gemeindepräsidenten nur ein Vorschlag eingereicht wird, finden die Bestimmungen über die stille Wahl Anwendung.

Termine

· Entgegennahme und Einreichung der Wahlvorschläge ab Freitag, 06. September 2024, 08.00 Uhr bis spätestens Freitag, 20. September 2024, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald.

· Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen bis spätestens Mittwoch, 02. Oktober 2024, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald.

Wahlzettel

Es können zusätzlich ausseramtliche Wahlzettel zum Selbstkostenpreis bezogen wer­den. Die politischen Parteien oder Gruppierungen haben ihren Papierbedarf bis spä­testens Freitag, 20. September 2024, 12.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales Sumiswald zu melden.

Gemeinsamer Werbematerialversand

Es findet ein gemeinsamer Werbematerialversand auf Kosten der Gemeinde statt. Ge­stützt auf Artikel 9 des Reglements über Urnenwahlen und -abstimmungen hat der Ge­meinderat die Bedingungen für die Teilnahme am Versand des Werbematerials wie folgt festgelegt:

· Anmeldung bis Freitag, 13. September 2024, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald

· Werbematerial sind Flugblätter oder Faltprospekte und der ausseramtliche Wahl­zettel im Format A 5 (14,8 x 21 cm). Je Partei und Stimmberechtigten ist das Mate­rial als eine Einheit und nicht kuvertiert mit maximal 50 g bereitzustellen, Auflage 4'000 Exemplare.

· Das Werbematerial ist bis Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr, der Abteilung Präsidiales Sumiswald abzugeben.

· Auf die Mithilfe der Parteien beim Verpacken des Werbematerials wird verzichtet.

Stimmabgabe

Es gelten die üblichen Urnenöffnungszeiten:

Sonntag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Abstimmungslokale befinden sich im Oberstufenschulhaus, Hofackerstrasse 7, Sumiswald, und im Unterstufenschulhaus, Dorfstrasse 7, Wasen.

Stimmausweiskarten

Als Stimmausweis gilt die Stimmkarte der eidgenössischen und kantonalen Abstim­mung vom gleichen Wochenende, sofern sie nicht mit dem Aufdruck „kein Gemeinde­stimmrecht“ versehen ist. Begehren um Ausstellung eines Duplikats können bis Freitag, 22. November 2024, 12.00 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales Sumiswald geltend ge­macht werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist unter denselben Voraussetzungen gestattet wie für kantonale Abstimmungen und Wahlen.

Bezüglich der Durchführung der Gesamterneuerungswahlen wird auf das Organisa­tionsreglement sowie das Reglement über Urnenwahlen und -abstimmungen verwie­sen, welche bei der Abteilung Präsidiales bezogen werden können.

Sumiswald, 05. September 2024 ma


DER GEMEINDERAT

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