Geringfügige Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

08. Dez 2023

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

Gemeinde Sumiswald

Öffentliche Planuaflage

  • Änderung von Art. 19 Baureglement
  • Geringfügige Änderungen des
    - Baureglements
    - Zonenplans Siedlung Sumiswald
    - Zonenplans Gewässerräume Nord
    - Zonenplans Gewässerräume Süd
    - Zonenplans Landschaft

Der Gemeinderat Sumiswald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 und 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderungen an den vorerwähnten Planinstrumenten zur öffentlichen Auflage. Die Änderung von Art. 19 Baureglement erfolgt im ordentlichen Verfahren, die übrigen Änderungen erfolgen im gemischt-geringfügigen Verfahren.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Dezember 2023 bis am 15. Januar 2024 in der Gemeindeverwaltung Sumiswald öffentlich auf oder können LINKhier eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplanten Änderungen bei der Gemeindeverwaltung Sumiswald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Sumiswald, 14.12.2023
Der Gemeinderat

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