11. Jan 2023
Das revidierte kantonale Energiegesetz ist per 1.1.2023 in Kraft getreten. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind
nachfolgende Informationen wichtig:
- Der Ersatz jeder Heizung ist
meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III
bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter
als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger
weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.
Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das
eBau-Portal des Kantons Bern.
- Bei Neubauten gilt neu die gewichtete
Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann angerechnet werden. Es
gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht.
Zudem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
ausgestattet werden.
Detaillierte
Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentlicheregionale Energieberatung des Kantons
Bern.