21. Mär 2025
Öffentliche Mitwirkungsauflage; Zonenpläne Gewässerräume und Gefahren Sumiswald – Anpassung Gefahrengebiete
Der Gemeinderat Sumiswald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Anpassung der Zonenpläne Gewässerräume und Gefahren Nord und Süd (Anpassung Gefahrengebiete) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen vom 20. März 2025 bis und mit 22. April 2025 in der Gemeindeverwaltung auf.
Zonenplan Gewässerräume und Gefahren Nord
Zonenplan Gewässerräume und Gefahren Süd
Erläuterungsbericht Anpassung Gefahrengebiete
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Sumiswald, Abteilung Bau und Betrieb zu richten.
Der Gemeinderat