22. Aug 2023
Publikation der Räumung der Gräberfelder gemäss Art. 14 Abs. 2 des Bestattungs- und Friedhofreglements
Im Friedhof Sumiswald werden folgende Grabfelder nach Ablauf der Ruhefrist, gestützt auf Art. 14 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald vom 13. Dezember 2018, ab Anfang 2024 aufgehoben und abgeräumt:
Die entsprechenden Grabfelder sind auf dem Friedhof gekennzeichnet.
Die Angehörigen der Verstobenen werden gebeten, Grabsteine und Pflanzungen bis zum 31. Januar 2024 zu entfernen. Gemäss Art. 14 Abs. 3 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Sumiswald wird nach Ablauf der dreimonatigen Räumungsfrist ab dem 1. Februar 2024 über die nicht abgeräumten Gräber verfügt und die Anlage durch den Friedhofgärtner abgeräumt. Für später gestellte Ansprüche wird jegliche Haftung abgelehnt.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Sicherheitskommission Sumiswald
Sumiswald, im September 2023