Was darf man im Wald und was nicht? Der neue Wald-Knigge, erarbeitet von der Arbeitsgemeinschaft für den Wald, liefert ein paar Antworten und Empfehlungen für den respektvollen Waldbesuch. Kein Mahnfinger, sondern ein witzig illustrierter Denkanstoss. Die Cartoons stammen aus der Feder von Max Spring. Helfen Sie mit, den Knigge mit den 10 Regeln zu verbreiten!
Nach der Fusion vom Damenturnverein und Turnverein Wasen fand am Freitag, 8. Februar 2019 bereits zum vierten Mal die Hauptversammlung des „neuen“ Sportvereins Wasen statt.
Bereits seit mehreren Jahren sammelt die Hans Mathys AG aus Huttwil Grünabfälle diverser Haushaltungen in Sumiswald ein. Dies geschah bisher auf privaten Auftrag hin. Die Gemeinde möchte die Grüngutabfuhr fördern. Die Organisation und Durchführung der Grüngutabfuhr wurde deshalb an die Hans Mathys AG übertragen. Die transparenten Grüngutsäcke werden abgeschafft. Warum diese Lösung?
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.