Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen durch die KESB

16. Jun 2016

Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über. Handlungsfähigkeitszeugnisse werden für die betroffene Person selbst oder für Behörden, sofern dies in einem Gesetz vorgesehen ist oder die Behörde nachweist, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben unerlässlich ist, erstellt und enthalten folgende Angaben:

  • Personalien (Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort/Nationalität, Zivilstand, Adresse),
  • Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde (Zuzugsdatum),
  • zivilrechtliche Handlungsfähigkeit.

Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der KESB

  •  Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse.
  • Die gesuchstellende Person oder Behörde hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person beizulegen.
  • Die KESB überprüft die Personalien im GERES; bei Unstimmigkeit nimmt sie Rücksprache mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
  • Die KESB überprüft, ob für die betroffene Person eine die Handlungsfähigkeit einschränkende Erwachsenenschutzmassnahme besteht.
  • Ist die Handlungsfähigkeit gegeben oder nur teilweise eingeschränkt, stellt die KESB das Handlungsfähigkeitszeugnis gemäss Vorlage (O@W) aus. Die Gebühr beträgt CHF 20.00.
    Der Betrag wird vorzugsweise am KESB-Schalter bar einkassiert. Bei Versand des Handlungsfähigkeitszeugnisses mit Rechnungsstellung beträgt die Gebühr CHF 30.00.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen