Gebührenreglement

23. Nov 2016

Die Finanzkommission hat das Gebührenreglement mit Anhang sowie die Gebührenverordnung unter Mithilfe der Ressorts und Abteilungen überarbeitet und dem Gemeinderat unterbreitet.

Beim Reglement handelt es sich um eine Totalrevision, das sich an das Musterreglement des Kantons Bern anlehnt. Der Gemeinderat Sumiswald hat an seiner letzten Sitzung dem redigierten Erlass zugestimmt. Das neue Reglement soll unter anderem die Änderung beinhalten, dass die Gebühren nach Aufwand und nach der Art der Dienstleistung unterteilt werden, in sogenannte Aufwandgebühren I und II. Im Anhang zum Gebührenreglement wird ein Rahmentarif für die Gebühr I von Fr. 60.00 bis Fr. 85.00 pro Stunde und für die Gebühr II Fr. 90.00 bis Fr. 115.00 pro Stunde vorgesehen. Gleichzeitig hat die Liegenschaftskommission die Benützungsordnung für Räume und Sportanlagen der Einwohnergemeinde Sumiswald überarbeitet und die Unterscheidungen der jeweiligen Tarife verfeinert. Es ist vorgesehen, das Gebührenreglement der Rechnungsgemeindeversammlung vom Juni 2017 zum Beschluss vorzulegen.

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