Anpassung Richtlinien zur Vergabe von Aufträgen

14. Jun 2016

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt den Einkauf von Bauten, Gütern und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand.

Es verfolgt die Idee, die Steuergelder möglichst wirtschaftlich einzusetzen, alle Anbieter fair und gleich zu behandeln und allen die Chance zu geben, mit dem Staat ins Geschäft zu kommen. Das Recht schreibt daher vor, dass öffentliche Aufträge ab einem bestimmten Wert öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Der Gemeinderat Sumiswald hat an seiner letzten Sitzung beschlossen, die Schwellenwerte zur Vergabe von Aufträgen analog dem öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Bern anzupassen und auf den 1. Juli 2016 wie folgt zu erhöhen.

Freihändiges Verfahren (freie Vergabe)
Aufträge
- bis Fr. 100'000.00 für Lieferungen
- bis Fr. 150‘000.00 für Dienstleistungen und Baunebengewerbe
- bis Fr. 300‘000.00 für Bauhauptgewerbe

Einladungsverfahren (Einladung von mindestens 3 Anbietern)
Aufträge
- bis Fr. 250’000.00 für Lieferungen, Dienstleistungen und Baunebengewerbe
- bis Fr. 500'000.00 für Bauhauptgewerbe

offenes oder selektives Verfahren (öffentliche Ausschreibung)
Aufträge
- ab Fr. 250'000.00 für Lieferungen, Dienstleistungen und Baunebengewerbe
- ab Fr. 500‘000.00 für Bauhauptgewerbe

Unter das Bauhauptgewerbe fallen alle Arbeiten für die tragenden Elemente eines Bauwerks. Zum Baunebengewerbe gehören alle übrigen Bauarbeiten.

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