Umzug innerhalb der Gemeinde

Niedergelassene und Aufenthalter haben der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen den Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde zu melden. Die Ummeldung kann auch Telefonisch erfolgen (0344323344)

Bisherige Adresse

Neue Adresse

Diese Umzugsmeldung gilt auch für folgende Haushaltsmitglieder

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