Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Für das Ausstellen von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Die Gesuchsformulare können unter folgendem Link bezogen werden und sind in der Abteilung Präsidiales abzugeben. Gesuche um Erneuerung einer Parkkarte sind direkt beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt.

Formular: Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Präsidiales
Behinderung

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