Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten

Einkommenssteuern (Gemeinde) - entrichten

Die Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und wie die Schlussabrechnung innert 30 Tagen zahlbar.

Vorauszahlungen: Im Kanton Bern gibt es die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten. Dafür können bei der kantonalen Steuerverwaltung zusätzliche Einzahlungsscheine bestellt werden:

  • Elektronisch: über das Kontaktformular der Homepage www.fin.be.ch
  • Schriftlich: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Postfach, 3001 Bern oder Inkassostelle der Region Emmental-Oberaargau, Dunantstrasse 5, 3400 Burgdorf
  • Telefonisch: 031 633 60 01 (mit Angabe der ZPV-Nr.)
kantonale Steuerverwaltung
Steuerbüro

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