Inkrafttreten Totalrevision Gebührenreglement und -verordnung

06. Nov 2017

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Sumiswald am 19. Juni 2017 beschlossene Gebührenreglement samt Anhang zum Gebührenreglement auf 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Zudem hat der Gemeinderat gestützt auf Artikel 16 des Gebührenreglements die Gebührenverordnung erlassen, welche ebenfalls am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Diese Bekanntmachung erfolgt gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung.

Das Gebührenreglement wie auch die Gebührenverordnung können ab 1. Januar 2018 bei der Gemeindeverwaltung Sumiswald eingesehen und dort auch unentgeltlich bezogen werden. Ebenfalls unter www.sumiswald.ch werden die abgeänderten Erlasse aufgeschaltet.

DER GEMEINDERAT

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