Corona - Verstärkung der Schutzmassnahmen

13. Jul 2020

Seit 6. Juli 2020 gilt Quarantänepflicht für Einreisende aus bestimmten Gebieten und eine Maskenpflicht im ÖV.

Für Personen, die sich in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen, besteht Quarantänepflicht (dies ist keine Empfehlung!). Die rechtliche Grundlage dafür ist das Epidemiegesetz.

Die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko ist in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs zu finden. Diese Liste wird regelmässig aktualisiert.

Reisen Sie in die Schweiz ein und haben sich während den letzten 14 Tagen in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko der Ansteckung aufgehalten? Dann müssen Sie folgendermassen vorgehen:

- Gehen Sie sofort nach der Einreise in Ihr Zuhause oder eine andere geeignete Unterkunft.
- Sie müssen sich während 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort aufhalten.
- Melden Sie Ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörde.
- Wer sich einer Quarantäne entzieht oder die Meldepflicht nicht befolgt, begeht nach dem Epidemiegesetz eine
   Übertretung, die mit einer Busse von bis zu Fr. 10'000.00 bestraft wird.

Kinder, die aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, müssen ebenfalls für 10 Tage in Quarantäne. Im Idealfall sollte sich nur ein Elternteil um die betroffenen Kinder kümmern.

Infoline für einreisende Personen: +41 58 464 44 88, täglich von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Hotline Kanton Bern

Liste Corona Erkrankungen im Kanton Bern

Massnahmen
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